Kosten

Verhaltenstherapie

Die Kosten der Verhaltenstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat Versicherte müssen in der Regel eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse machen, ob die Leistungen mit abgedeckt sind.

Sie haben auch die Möglichkeit als Selbstzahler eine Verhaltenstherapie zu machen, vorteilfhaft dabei ist, dass Ihre private Krankenkasse keine sensiblen Daten von Ihnen erhält, die oft von den Privaten Krankenkassen (PKV) schriftlich in der Praxis abgefragt werden. Des Weiteren haben Sie als Selbstzahler später keine Probleme, wenn Sie beispielsweise eine Berufshaftpflicht und Lebensversicherung abschließen wollen oder in den Beamtenstatus wechseln möchten.

Sonstige Leistungen

Die weiteren Leistungen der Praxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Sie können jedoch häufig steuerlich als außerordentliche Belastung beim Finanzamt abgesetzt werden.

Die Kosten werden in einem Telefongespräch vorab geklärt, entscheidend dabei ist auch, ob Sie ein Einzelcoaching bevorzugen oder auch in der Kleingruppe arbeiten möchten.