Honorar
Honorar Verhaltenstherapie
Für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten erfolgt die ambulante Verhaltenstherapie im Rahmen meines vertragsärztlichen Versorgungsauftrags über die gesetzliche Krankenversicherung, sofern die Voraussetzungen für eine Richtlinienpsychotherapie erfüllt sind.
Für privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten sowie Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungs- bzw. Beihilfetarif. Gegebenenfalls ist vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie ein Genehmigungs- oder Gutachterverfahren erforderlich.
Honorar Spezialsprechstunden und Paartherapie
Für privatärztliche Leistungen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die derzeit gültige GOÄ basiert in ihren wesentlichen Teilen auf den 1980er-Jahren und wurde zuletzt 1996 teilweise überarbeitet. Sie bildet den heutigen medizinischen und organisatorischen Aufwand nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere der Zeitaufwand für ausführliche ärztliche Gespräche, die gemeinsame Entscheidungsfindung, die Auswertung komplexer Vorbefunde, die Dokumentation sowie die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen (z. B. Datenschutz und Qualitätssicherung) werden durch die bestehenden Gebührenziffern häufig nicht angemessen berücksichtigt.
Ich lege großen Wert darauf, mir ausreichend Zeit für Ihre individuelle Beratung zu nehmen. Eine sorgfältige Anamnese, die verständliche Erläuterung von Befunden, die gemeinsame Planung diagnostischer und therapeutischer Schritte sowie die Beantwortung Ihrer Fragen sind wesentliche Bestandteile einer qualitätsorientierten ärztlichen Behandlung.
Soweit dies nach den Regelungen der GOÄ erforderlich oder sinnvoll ist, kann daher eine Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ getroffen werden. Diese wird selbstverständlich vor Behandlungsbeginn persönlich mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art, Schwierigkeit und Zeitaufwand der jeweiligen ärztlichen Leistung.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder andere Kostenträger von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängt und nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet werden kann. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten privatärztlicher Leistungen grundsätzlich nicht.
Vor jeder privatärztlichen Behandlung erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Information über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Bei Fragen sprechen Sie mich jederzeit gerne an.
